Ist Home Office wirklich so viel günstiger für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? In dieser Folge befasse ich mich kritisch mit der zurzeit recht einseitigen Mediendiskussion und nenne natürlich ohne steuerrechtliche Beratung die wichtigsten Einsparungen.
Viel Vergnügen!
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In diesem Sinne: keep connected.
Herzlichst
Ihr
Axel Winkelmann
Transcript:
ERP-Podcast, Folge 124. Homesweet Home, ein kritischer Blick auf die Arbeit im Homeoffice. Ist Homeoffice wirklich so viel günstiger für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? In dieser Folge befasse ich mich kritisch mit der zurzeit recht einseitigen Mediendiskussion und nenne, natürlich ohne steuerrechtliche Beratung, die wichtigsten Einsparungen.
Viel Vergnügen. Herzlich willkommen zum ERP-Podcast, dem Podcast für alle, die sich aktiv mit dem Einsatz und der Gestaltung von Unternehmenssoftware und den daraus entstehenden Veränderungen und Potenzialen in Unternehmen auseinandersetzen wollen. Mit diesem Podcast möchte ich Sie mit eigenen Gedanken und Interviews bei der Gestaltung moderner IT-Konzepte nebenbei, also zum Beispiel beim Spazierengehen oder Autofahren, begleiten.
Damit möchte ich Ihnen in dieser von technologischen Veränderungen geprägten Zeit Informationen anbieten, die sich in Zeitschriften, Fachbüchern und wissenschaftlichen Artikeln in dieser Form nicht darlegen lassen und für die sich im hektischen Alltag ohnehin nicht die Zeit findet. Mein Name ist Axel Winkelmann. Ich bin Professor für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik an der Universität Würzburg.
Ja, endlich Homeoffice! Haben Sie sich auch so gefreut, als Sie plötzlich aus der Firma, aus dem Stau in das Homeoffice verbannt wurden? Ich muss sagen, ich habe nicht so einen weiten Anreiseweg, aber ich habe dafür ein wunderschönes Arbeitszimmer, wie das bei den Herren der Schöpfung meistens so ist, wahlweise im Keller oder unter dem Dach. Ich bin im Spitzboden, ich habe mein Semester komplett neu strukturieren dürfen, das heißt, ich musste alles auf E-Learning umstellen. Ich habe also nachts, wenn alles im Hause ruhig war, sämtliche Vorlesungen neu aufgesprochen, mit Videokamera und Greenscreen im Hintergrund.
Mein Arbeitszimmer sah zeitweise mehr nach ZDF-Fernsehstudie aus denn nach Arbeitszimmer, aber die Mühe hat sich hoffentlich für unsere Studierenden gelohnt. So, das Arbeitszimmer. Ich denke, für die meisten Hörer hier dürfte es dank durchgehendem Unternehmensdatenfundament und weltweitem ERP-Zugriff gar nicht so schwierig gewesen sein, auf Corona von zu Hause zu reagieren.
In der Presse liest man vor allen Dingen Begeisterung. Bis hin zur Politik. Endlich funktioniert das.
Endlich geht das Thema Homeoffice in die Betonköpfe, in den Managementetagen. Sogar eine gesetzliche Verankerung wurde überlegt. Jetzt überlege ich gerade, ob es im Präteritum ist oder vielleicht in irgendwelchen politischen Instanzen noch im Präsens.
Wir werden es sehen. Ich kenne mindestens einen Geschäftsführer in meinem Umkreis, der für seine dreistellige Mannschaft auf nur noch 300 Quadratmeter Fläche hofft und sich ausmalt, dass alle von zu Hause arbeiten. Klar, die Vorteile liegen ja auch irgendwo auf der Hand.
Von zu Hause ohne Störung, das bedeutet konzentriertes Arbeiten, gute Erreichbarkeit und vor allen Dingen keine Anfahrtswege und vermeintlich geringere Bürokosten. Das Thema kommt natürlich auch immer wieder in der Presse auf. Ja, warum werde ich das Thema? Sie hören es ein bisschen, ich bin so ein bisschen kritisch.
Vielleicht liegt es daran, dass ich ein tolles Team habe, mit dem ich gerne zusammenarbeite. Ich freue mich immer, ins Büro gehen zu können. Aber ich will so ein paar Dinge herauspicken und aus diesem Jubelgesang vielleicht auch mal beleuchten.
Zunächst mal das Rechtliche hinter dem Homeoffice. Homeoffice bedeutet ja, dass ich relativ flexibel im Arbeiten sein kann und die Steuerung von außen gar nicht so gut möglich ist. Flexibilisierung klingt zunächst gut, bedeutet aber auch, dass die Mitarbeiter ganz anders erreichbar sind und an manchen Stellen diese Erreichbarkeit zu Tag- und Nachtzeiten vielleicht auch gar nicht wollen.
Ja, in der praktischen Umsetzung in der Vergangenheit hat daher der Fokus natürlich auch immer auf der Einheit des Arbeitszeitgesetzes gelegen. Vielleicht auch auf den Kosten oder steuerrechtlichen Fragestellungen. Ich greife mal ein anderes Thema heraus, nämlich den Arbeitsschutz.
Zur Zeit ist es ja so, dass man irgendwo arbeitet im Schlafzimmer, im kleinen Arbeitseck, mit dem Laptop drüber gebeugt. Da freuen sich dann alle Gesundheitswissenschaftler, Arbeitswissenschaftler, gerade die, die viel mit Rückenmassagen zu tun haben, wird es sehr freuen, denn da sind die neuen Kandidaten. Und wer mal was mit den Halswirbeln gehabt hat, weiß, worüber ich bei der Arbeit mit dem Laptop rede.
Also, die Frage des Arbeitsschutzes findet eigentlich bei diesem Thema Homeoffice zur Zeit kaum Beachtung. Tatsächlich ist es aber so, dass für die häusliche Umgebung die gleichen Vorgaben gelten für den Arbeitnehmer in Bezug auf die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen wie für Beschäftigte vor Ort, also im Betrieb des Arbeitgebers. Und diese Aspekte der Arbeitssicherheit, die werden durchaus häufig vernachlässigt.
Ich nehme das auch immer wahr in Telefonkonferenzen. Eben nicht nur, weil Mitarbeiter des Homeoffices nicht mehr als vollständige Betriebsanhörige wahrgenommen werden, sondern weil das eben auch sehr, sehr schwierig in der praktischen Umsetzung ist. Der Arbeitgeber kann und darf die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers eben nicht betreten, weder zur Einrichtung eines Arbeitsplatzes noch zu späteren arbeitssicherheitsrechtlichen Kontrollen.
Was macht man darüber hinaus, wenn ein Arbeitnehmer gepündigt werden muss und alle Unterlagen noch beim Arbeitnehmer sind? Bleiben wir mal beim Thema Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes müssen also Arbeitsplätze im Homeoffice genauso sein wie beim Arbeitgeber. Also ich muss ermitteln, welche notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und die Benutzung der Arbeitgeber seitlich überlassenen Arbeitsmittel vorliegen.
Der Arbeitgeber muss dabei insbesondere Gefährdungen beachten, die mit der Nutzung der Arbeitsmittel selbst verbunden sind und die im Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Da liegen irgendwo Kabel, der Bürostuhl verstrickt sich, der Mitarbeiter stürzt. Bei der Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes ist auch die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung zu beachten, Spiegelung, Ergonomie des Arbeitsplatzes, all das ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Und auch § 3 des Arbeitsstätten, der Arbeitsstättenverordnung, ist zu beachten, um physische und psychische Belastungen des Mitarbeiters zu ermitteln und natürlich zu vermeiden. Ja, wie gesagt, kein Zugangsrecht zu den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Also wie soll der Arbeitgeber hier seine Schutzpflichten real erfüllen, wenn ein konkretes Homeoffice vorgeschrieben wird.
Jetzt können wir natürlich arbeitsvertraglich oder in irgendeiner Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Arbeitnehmer sein Büro nach bestimmten Vorgaben einzurichten hat. Also er muss gegebenenfalls bestimmte Einrichtungsgegenstände, die ihn der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, nutzen. Aber mal ganz ehrlich, wollen Sie zu Hause in Ihren schönen Wänden die starren, grauen Möbel, die Sie aus dem Büro kennen, tatsächlich aufstellen? Welcher Arbeitnehmer möchte, dass ansonsten nach seinem eigenen Geschmack eingerichtete Arbeitszimmer mit Einzelmobiliar des Arbeitgebers verschandelt? Und dann wechselt er vielleicht auch nochmal den Arbeitgeber.
Wie will der Arbeitgeber überhaupt kontrollieren, dass die Einrichtungsgegenstände tatsächlich genutzt werden? Und wie will ich denn dann noch vermeiden, dass die Arbeitnehmer vielleicht doch lieber vom Sofa oder vom Esstisch direkt nach dem Müsli anfangen zu arbeiten? Da können wir wahrscheinlich nur auf das Arbeitsschutzgesetz Paragraph 15, 16 die normierte Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers verweisen. Die sind nach Paragraphen 15 verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowohl gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitsgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Die festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und für die Gesundheit muss dem Arbeitgeber nach Paragraph 16 Arbeitsschutzgesetz unverzüglich gemeldet werden.
Doch leider darf sich der Arbeitgeber auch das nicht so leicht machen, denn er muss dem Arbeitnehmer detailliert die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit nachweisen und ihn permanent unterweisen. Er tut also gut daran, Kontrollpflicht anzubieten, eine Begehung, eine Bewertung anzubieten und stetige Nachfragen entsprechend zu dokumentieren. Auch der Betriebsrat hat übrigens ein Worten mitzureden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.
Also auch eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist entsprechend mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Sie ahnen schon, warum das Thema Arbeitsschutz vor Corona nicht ganz so einfach genommen wurde. So, aber das ist nur ein Punkt, das rechtliche.
Es gibt noch viele weitere rechtliche Aspekte, die es natürlich auch zu beleuchten gäbe. Ich bleibe jetzt mal dabei. Ich will noch auf etwas anderes hinaus.
Ich gehe nämlich mal auf die Kosten. Denn der zweite Jubelpunkt, den wir immer wieder haben bei Homeoffice, ist ja, dass man so viele Quadratmeter und Kosten einspart. Schauen wir uns das mal an.
Also der Idealfall wäre ja, der Mitarbeiter arbeitet nur noch von zu Hause. Remote. Keine wirkliche Bindung, Freundschaft, kollegiale Freundschaft mit den Mitarbeitern, mit den Kollegen außerhalb von eng getakteten Videocalls.
Wie hoch ist wohl für einen Mitarbeiter, der auf diese Art und Weise im Homeoffice landet, die Abwerbungswahrscheinlichkeit zu einem Mitarbeiter, der an eine soziale Bürostruktur eingebunden ist, der mit seinen Kollegen den Geburtstag feiert, der mit seinen Kollegen auch mal ein Feierabendbier trinkt und so weiter und so fort? Wie sieht es denn aus mit der Wartung der Hardware des Mitarbeiters, der vielleicht 50 Kilometer von der Firma aus wohnt? Und was passiert, wenn die private Infrastruktur, die nun nicht nur redundant ist, dann auch mal ausfällt? Bei mir war es zum Beispiel so, dass ich 24 Stunden lang keinen Internetzugang hatte. Ich habe also durchaus einige Stunden gebraucht, um den Fehler zu suchen. Wer zahlt denn das? Ist jeder Mitarbeiter auch wirklich in der Lage, diese eigene Infrastruktur selber wieder ans Laufen zu bringen? Klar, ich bin Wirtschaftsinformatiker, kein Problem.
Aber was macht die Dame oder der Herr aus der Buchhaltung zum Beispiel, der vielleicht, die vielleicht nicht ganz so affin ist mit Computertechnologie und Telekommunikationsinfrastruktur? Ja, dann müssen wir natürlich den Mitarbeitern die entsprechende Ausstattung stellen. Denn wenn das ein einziger Arbeitsplatz ist, dann müssen wir ihm entsprechend auch alles zur Verfügung stellen. Alles zur Verfügung stellen heißt nicht nur einen Schreibtisch, sondern vielleicht auch einen Drucker oder Kopierer, während wir im Büro für 10 Leute oder 20 Leute einen Drucker oder Kopierer stellen müssen.
Ja, und für mich der wichtigste Punkt ist eigentlich das Thema Innovation. Wenn ich zu Hause arbeite und ich bin relativ ungestört, dann ist es für mich überhaupt kein Problem, schnell, effizient, effektiv zu arbeiten. Ich kann wunderbar arbeiten.
Für Arbeiten, die so funktionieren, perfekt. Was passiert jetzt aber, wenn ich neue Ideen generieren will? Wenn ich neue Geschäftsmodelle entwickeln will? Wenn ich eine neue Marketingstrategie entwickeln will? Wenn ich eigentlich den Austausch mit den Kollegen suche? Bei uns am Lehrstuhl ist es immer der kurze Schnack in der Kaffeeküche oder das Feierabendbier, unser Forschungsbier, wo einfach viele, viele Ideen gesponnen werden, Dinge erwähnt werden, die bei anderen wieder dazu führen, dass neue Dinge erzählt werden, die dann zu neuen Ideen, neuen Innovationen führen und uns als Gruppe in der Forschung unglaublich weiterbringen. Dieser Ideenaustausch, der ist doch nur möglich, wenn wir auch die Möglichkeit haben, uns zu begegnen.
Das lässt sich sehr, sehr schwer steuern und das lässt sich wahrscheinlich nicht auf Knopfdruck um 14 Uhr in einer Videokonferenz generieren. Für mich einer der wesentlichen Gründe, warum ich glaube, dass Home Office als alleinige Arbeitsform, wie gesagt, bei operativen Tätigkeiten gut funktionieren kann, bei kreativen Tätigkeiten vermutlich sehr, sehr schwierig ist. Also wenn ich alleine eine Webseite gestalte und ein schönes Logo designe, kann ich das auch alles gut.
Aber wenn ich neue Geschäftsmodelle entwickeln will, wenn ich darüber nachdenken will, wie ich meinen Prozess noch schlanker bekomme, wenn ich darüber nachdenken will, wie die IT in Zukunft mit den Marketing Promotions am besten zusammenarbeitet, ich glaube, dann tut es Not, dass man sich da auch zum Ideenaustausch trifft. Ja, das Thema Ablenkung ist natürlich ein Riesenvorteil, es sei denn, ich bin permanent von Videocalls umgeben. In einigen Unternehmen ist dann festgestellt worden, dass diese Freiheiten auch missbraucht werden.
Und da sind natürlich die Amerikaner mit ihren laxen Datenschutzbedingungen Vorreiter. So hat Blomberg gerade berichtet, dass die Firma, das Finanzunternehmen Axios Financials, im Home Office sofort, ab sofort, alle Tastaturangaben der Mitarbeiter speichern will, alle Webseitenaufrufe locken wird und alle zehn Minuten einen Screenshot des Bildschirms erstellen wird. Da gibt es sogar Firmen, die haben sich darauf spezialisiert, um, sag mal, nicht den Teufel herauszuholen, aber um zu wissen, über was wir hier eigentlich reden.
Firmen wie ActiveTrack und Terramind, deren Verkaufszahlen sich entsprechend erhöht haben in der Corona-Krise. Wird in Deutschland sicherlich sehr, sehr schwierig mit dem Datenschutzgesetz, aber wir könnten natürlich hingehen und als Firma sagen, okay, liebe Mitarbeiter, innerhalb der Kernarbeitszeit seid ihr bitte jederzeit per Videocall erreichbar. Ja, und diese jederzeitige Erreichbarkeit macht natürlich das, was wir eigentlich haben wollen, nämlich die vollständige Konzentration auf die Arbeitsaufgaben schrittweit, ein Schritt weit wieder zunichte.
Also wir sehen, unabhängig von den Bürokosten, die man einspart, um den Mitarbeiter nicht vor Ort zu haben, gibt es doch eine Reihe von Kosten, Abwerbungskosten, weil keine Bindung da ist, Wartung, Stellung von Hard- und Software, Entfall von Innovationen etc. Jetzt könnte man sagen, okay, der Mitarbeiter soll drei Tage von zu Hause arbeiten können, damit er die weiten Fahrtstrecken nicht hat und parallel haben wir dann eben Kernarbeitstage in der Firma. Das heißt natürlich, dass ich Kosten, höhere Kosten für entsprechende Doppelstrukturen habe.
Klar, ich kann natürlich sagen, der Mitarbeiter kommt Montag, der andere Dienstag, die können sich dann den Arbeitsplatz teilen oder ich mache die Arbeitsplätze, weil sie ja nicht mehr die ganze Woche da sind, mache ich kleiner oder ich mache Office-Sharing oder, oder, oder. Aber trotzdem werde ich nicht umhinkommen, eine gewisse Grundauslastung, eine gewisse Grundgröße des Büros zu haben. Und natürlich bedingt das auch ein Treffen aller Mitarbeiter von Zeit zu Zeit.
Also ich gebe zu, gerade in der IT-Branche arbeiten viele Firmen auf diese Art und Weise, aber es gibt eben Tage, wo wirklich alle Mitarbeiter in der Firma sein müssen. Und ob ich dann wirklich, wenn die auch dann noch arbeiten sollen in der Firma, durch die benötigten Schreibtische und durch die benötigten Quadratmeter im Peak wirklich Kosten gespart habe, das muss sich sicherlich jeder selber ausrechnen. Ja, also das ist das Thema Kosten.
Ich bin mir aus dem Bauchgefühl heraus und aus dem, was wir gerade selber als Bürogebäude entwickeln, nicht ganz so sicher, dass man, auch rein rechtlich gesprochen, wirklich so viel an Bürofläche, an Bürokosten einsparen kann. Zumindest, wenn man parallele Strukturen mit Arbeitsplatz vor Ort, also zu Hause und in der Firma erreichen will. Gehen wir noch auf den dritten Punkt ein, das ist das Thema Steuern.
Das ist natürlich das, was den Arbeitnehmer besonders interessiert. Denn schließlich muss er jetzt ein Arbeitszimmer vorhalten. Und ein Arbeitszimmer sind natürlich für ihn Privatquadratmeter, die ihn Geld kosten.
Jetzt könnte er sagen, okay, alleiniges Arbeitszimmer, Hauptmittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Es gibt keinen anderen Arbeitsplatz. Dann könnte er in den Werbungskosten die vollständigen anteiligen Kosten ansetzen.
Falls es doch noch einen zweiten Arbeitsplatz geben sollte, den er ein-, zweimal die Woche anfährt, dann kann er zumindest bis zu 1250 Euro im Jahr an beruflichen Werbungskosten für das Arbeitszimmer ansetzen. Das bedeutet aber auch, dass der Arbeitnehmer ein komplettes Arbeitszimmer vorhält und nicht einfach nur eine Arbeitsecke, zum Beispiel im Schlafzimmer oder im Gästezimmer zwischen der Schallplattensammlung, dem Hundekorb und dem Bügelbrett. Also das funktioniert natürlich dann nicht.
Ja, jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, die laufenden Kosten, die ich im Homeoffice habe, Hiete, Strom anteilig, Reinigungskosten und so weiter, die könnte mir mein Arbeitsgeber bitteschön auch erstatten, denn schließlich hätte ich die im Büro auch. Kann er auch machen. Aber das Ganze ist eben regelmäßig nicht steuer- und beitragsfrei, das heißt, es erhöht letztendlich den Arbeitslohn und führt natürlich zu der höheren Progression, obwohl es eigentlich nur Kosten sind, die sie letztendlich haben.
Wie schön, wenn sie diese Kosten für das Arbeitszimmer ansetzen können. Blöd wäre nicht. Ja, und bei den Arbeitsmitteln selber, angefangen vom Schreibtisch, Laptop, Drucker und so weiter, die führen nicht zu steuerpflichtigen Geldwertenvorteilen, es sei denn, sie werden an den Mitarbeiter übereignet.
Wenn also die Ausstattung dem Arbeitnehmer gehört, werden pauschale Vergütungen zum steuer- und beitragspflichtigen Lohn hinzugerechnet. So, jetzt ist es natürlich irgendwo blöd. Ich stelle mir gerade vor, ich habe da irgendwie 2000 Euro, mit dem ich ein Arbeitszimmer ausstatte als Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer wohnt 80 Kilometer entfernt. Ja, und nach zwei Jahren kündigt der Arbeitnehmer, erfahrungsgemäß, oder nach vier Jahren oder was auch immer im Durchschnitt. Da müsste ich ja die ganzen Arbeitsmittel wieder bei ihm abholen.
Und wenn ich mir die Kosten ausrechne, würde ich sagen, ist es wahrscheinlich leichter, das dem Arbeitnehmer einfach zu übereignen. Was aber dazu führt, dass das entsprechend versteuert werden muss. Ja, und dann gibt es natürlich noch die private Infrastruktur in Form von Internet- und Telefonanschluss.
Wie gesagt, das Problem Nicht-Redundanz habe ich eben schon erwähnt. Das Problem auf dem Dorf, gibt es keine vernünftige Internet-Anbindung, habe ich entsprechend noch nicht erwähnt. Aber nehmen wir mal an, die ist gut.
Ich kann natürlich was zuschießen, aber auch das ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bisschen vereinfacht, kann man das mit 25% pauschaliert versteuern. Aber auch da beteiligt sich Vater Staat wieder daraus, einen entsprechenden Anteil des Gehalts zu machen.
Gute Nachrichten für alle Dienstwagen. Normal ist ja die 1%-Versteuerung. Das heißt, wenn ich einen Dienstwagen habe, der 40.000 Euro kostet, 1% pro Monat wird auf mein Gehalt draufgeschlagen und entsprechend mit versteuert.
Das sieht natürlich toll aus, weil das Gehalt sich um 400 Euro erhöht. Aber letztendlich ist das nicht Cash wirksam, sondern ich habe tatsächlich 400 Euro pro Monat zu versteuern. Wenn das jetzt eine ausschließliche Tätigkeit von zu Hause ist, wie es beispielsweise vielleicht bei Teilzeitkräften oder so sein kann, dann war es das.
Dann habe ich außer diesem 1% nichts weiter zu versteuern. Wenn ich aber zum Beispiel dauerhaft ins Büro fahre oder aber auch nur zwei Tage die Woche ins Büro fahre, dann gilt zusätzlich die 0,03%-Regel für Fahrten zur ersten Arbeitsstätte. Das heißt, pro gefahrenem Entfernungskilometer zu dieser Arbeitsstätte, das ist das Büro, müssen 0,03% des Listenpreises des Wagens zusätzlich versteuert werden.
In unserem Fall 40.000 Euro Listenpreis. Das heißt, bei 50 Entfernungskilometern sind es nochmal lockere 600 Euro pro Monat, die zusätzlich zu versteuern sind. Mal seit.
Jetzt ist der Vorteil allerdings, da ich ja nicht jeden Tag fahre, kann ich entsprechend auch eine Einzelbewertung pro Arbeitstag vornehmen und nicht mit 0,03% rechnen, sondern mit 0,002% pro Arbeitstag den Entfernungskilometer berechnen. Das lohnt sich immer, wenn es weniger als 15 Arbeitstage im Monat beziehungsweise 180 Arbeitstage im Jahr sind, die ich dann zur ersten Arbeitsstätte fahre. Also da vielleicht ein kleiner Vorteil.
Aber Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Nachteilen. Eventuell Vorteile sehe ich bei Teilzeitkräften. Bei Kindererziehung, wobei natürlich das Thema sehr stark auch kollidiert mit Fragestellungen, wie gehe ich mit Ablenkung um.
Ansonsten, wenn Sie mich fragen, ich freue mich in der Nach-Corona-Zeit wieder auf mein vollbesetztes Büro. Ich habe aber auch ein tolles Team und einen kurzen Anreiseweg. Ein kleiner Tipp zum Schluss.
Alle zwei Tage im Homeoffice die Jogginghose ausziehen, um mal zu gucken, ob die Jeans noch passt. In diesem Sinne, keep connected. Herzlichst, Ihr Axel Winkelmann.
Ich bin Professor für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik an der Universität Würzburg.